Lexikon






Rezept

Bei einem Rezept handelt es sich im juristischen Sinn um ein Dokument. Es muß dementsprechend dokumentenecht mit Tinte, Tintenstift, Kugelschreiber oder Schreibmaschine geschrieben sein. Jedes Rezept hat Datum und Unterschrift zu tragen. Wichtig ist die Leserlichkeit von Rezepten, um Irrtümer und Wartezeiten durch Rückfragen an den Verordner auszuschließen. Für die formelle Gestaltung eines Rezeptes bedient man sich alter Gepflogenheiten. Der Kopf des Rezeptes besteht aus Namen, Berufsbezeichnung und Adresse des Verordners, sowie das einzusetzende Datum.

Unter Rp. (Abkürzung für Rezept) erfolgt die Angabe des Arzneimittels mit Mengenangaben und Stärke. Unter den Arzneimittelnamen kann der Verordner zusätzlich die Gebrauchsanweisung angeben, die dann vom Apotheker auf das Arzneimittelbehältnis übertragen werden muß. Im unteren Drittel des Rezeptes wird der Name des Patienten, evtl. auch mit Geburtsdatum, und dessen Adresse angegeben. Zum Schluß folgt die Unterschrift des Ausstellers.

Ähnliche Begriffe
  • Derzeit sind keine ähnlichen Begriffe vorhanden.
Zurück zur Liste