Lexikon






Konservierungsmittel

E200-E297. Konservierungsmittel verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie den durch Bakterien, Hefe- und Schimmelpilzen hervorgerufenen Verderbprozeß hinauszögern. Sie dienen damit einerseits dem vorbeugenden Gesundheitsschutz (Verderbnisprozesse können zur Bildung von Bakterien- und Pilztoxinen führen), andererseits werden auch sie zunehmend dafür eingesetzt, um Produkte im Interesse eines internationalen Handels lange transportierbar und lagerbar zu machen.

Einsatzgebiete sind Fischprodukte aller Art, Brot, Fruchtsäfte, Limonaden, Backwaren, Fruchtzubereitungen bei Joghurt, Salate, Margarine, Gewürz- und Salatsoßen, Mayonnaise, Wein, Trockenfrüchte, getrocknete Kartoffelprodukte, Wurstwaren und Oberflächen von Zitrusfrüchten. Übrigens brauchen Hersteller in vielen Fällen nicht zu deklarieren, was in Ihren Produkten enthalten ist. Kommt z.B. ein konservierter Fruchtzusatz in den Quark, müssen die verwendeten Stoffe nicht auf der Zutatenliste stehen.

Harmlose Konservierungsmittel sind Sorbinsäure (E 200 bis 203) und Ameisensäure (E 236 bis 238). Konservierungsmittel mit den Nummern E 210 bis E 233 können besonders bei Kindern Allergien auslösen, Kopfschmerzen oder Durchfall verschulden.

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