Lexikon
Heilmittelwerbegesetz
Wer sich einmal gefragt hat, warum deutsche Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln nicht viel mehr als allgemeine Aussagen über ihre Produkte machen, während die Firmen aus den Niederlanden oder den USA ausführliche Informationen liefern, kennt das Heilmittelwerbegesetz nicht.
Dieses Gesetz soll wie viele andere dem Schutz der Bürger dienen, entmündigt sie aber. Es ist Teil der umfassenden Zensur in Deutschland, die es eigentlich nicht geben sollte.
Im Artikel 5 (1) des Grundgesetzes steht: "Eine Zensur findet nicht statt". Aber wie bei jedem Vertrag muss man auch das "Kleingedruckte" lesen. Denn im Artikel 5 (2) heißt es ganz harmlos:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
"Schutz" heißt eben auch immer Bevormundung. Beim Heilmittelwerbegesetz bedeutet das, dass Hersteller oder Anbieter nur das zu ihrem Produkt sagen dürfen, was der Staat ihnen vorschreibt.
Für den Bürger bedeutet das, dass er sich nicht frei informieren darf. Vollständige Angaben dürfen Hersteller und Anbieter nämlich nur an Fachkreise geben. Sonst werden sie kostenpflichtig abgemahnt und machen sich auch strafbar.
Die Zensur gilt (meist) nicht für Bücher, die herstellerunabhängig veröffentlicht werden. Wer also zensurfreie Angaben zu Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln haben möchte, muss sich ein Buch kaufen oder dem Internet vertrauen.
Durch die Zensur wird dem Bürger die Möglichkeit genommen, selbstverantwortlich zu entscheiden. Man muss sich auch nicht wundern, dass immer mehr Firmen über die Grenze gehen, um der deutschen Zensur zu entgehen. Somit fehlen hier auch Steuern.