Lexikon
E-Nummern
Bezeichnungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe nach Europäischer Vorschrift. Grundsätzlich dürfen diese Zusatzstoffe in die Lebensmittelindustrie eingesetzt werden, weil sie in normaler Dosierung nicht gesundheitsschädlich sein sollen. Individuelle Ernährungsgewohnheiten oder Empfindlichkeiten können aber immer noch zu Allergien oder anderen Krankheitserscheinungen führen.
Allgemein für Allergiker zu meiden: E104, E120, E127, E151, E160b, E210-E227.
Vor allem von Aspirin-Allergikern zu meiden: E102, E110, E122, E123, E124.
E249-E252 bilden krebserregende Nitrosamine, E310, E311, E312, E320, E321 dürfen in Babynahrung nicht verwendet werden, bei E407 beobachtet man bei Ratten und Meerschweinchen Geschwüre im Darm.
Stoffe ohne E-Nummer sind derzeit nicht in Form einer Positivliste geregelt, sondern können weitestgehend ohne Restriktion, entsprechend den Bedürfnissen der Hersteller, eingesetzt werden. Aufgrund einer in Vorbereitung befindlichen EU-Richtlinie wird auch für diese Stoffe ein Positivlistenprinzip vorgesehen.
Wer sich informieren möchte, einige Stoffe nicht verträgt, oder bestimmte Zutaten vermeiden möchte, sollte die Zutatenliste immer lesen. Auf allen fertigverpackten Lebensmitteln müssen die Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden.
Ausnahmen sind: Honig, Zucker, Kakaoerzeugnisse, Kaffee-Extrakte, Aromen und alkoholische Getränke mit mehr als 1,2% Alkohol (z.B. Wein, Likör). Diese Produkte brauchen keine Zutatenlisten benennen.
Farbstoffe (E100-E180)
Konservierungsmittel (E200-E297)
Antioxydationsmittel (E300-E321)
Hilfsstoffe: Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Gelier- u. Verdickungsmittel (E322-E415)
Verschiedene Lebensmittel-Zusatzstoffe und Überzugsmittel (E420-E499)Zusatzstoffe, sonstige