Lexikon
Berufskrankheit
In Deutschland sind gewisse Krankheiten als entschädigungspflichtige Berufskrankheiten anerkannt. Sie müssen der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Allgemein wird bemängelt, daß die Berufsgenossenschaften den berechtigten Anspruch der Geschädigten möglichst so lange verzögern, bis sie verstorben sind.