Lexikon






Berufsgenossenschaft

Zwangskammer für Angestellte und Arbeiter, die dort zu meist schlechteren Bedingungen versichert sein müssen als in der Privatwirtschaft.

Für Angestellte im Bereich Naturheilkunde ist die "Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege" zuständig. Diese Genossenschaft ist dafür bekannt, daß sie immer wieder versucht, selbständige Heilpraktiker gegen das geltende Recht als Zwangsmitglieder durch unberechtigte Beitragsrechnungen zwangszuverpflichten. Die minimalen Leistungen stehen in keinem "gesunden" Verhältnis zu den überteuerten Beiträgen.

Info:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35, 22089 Hamburg, Tel.: 040/20207-0

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