Naturheilkunde wird in Deutschland plattgemacht

8.3.13

Wie macht man es, etwas zu verbieten, was 75% der Menschen wollen, ohne dass sie merken, dass es verboten ist?

Ganz klar: man schreibt groß "alles erlaubt" und verbietet es im Kleingedruckten, das die meisten Menschen bekanntermaßen nicht lesen.

Immer mehr Firmen beklagen, dass sie keine Ware mehr bekommen, obwohl es keine schlechte Ernte gab oder das Produkt nicht mehr verfügbar wäre. Das lagert in den Zollstationen, ist längst wie vorgeschrieben von einem staatlich beauftragten Labor kontrolliert und für gut befunden worden. Was fehlt da noch?

Richtig! Der "letzte" Stempel, weil ein Beamter wochen- oder monatelang wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage ist, den Stempel draufzudrücken.

Es gibt auch jede Menge andere Schikane zu beklagen. Nein, man kann wirklich nicht sagen, dass die Behörden nicht kreativ seien. Denen fällt immer etwas ein, um dem Bürger seine Rechte zu verweigern.

Andere Firmen, teils mit mehr als hundertjähriger Tradition, beklagen sich:

"Leider ist die Beschaffung der Rohstoffe für diese Präparate zunehmend problematisch"

Was kann man auch tun? Beschwert man sich, dauert es garantiert noch länger und die Schikane werden noch größer. Den Klageweg sollte man ganz vermeiden. Das dauert in Deutschland Jahre und da die Richter und Staatsanwälte auch Beamte sind, ist das Ergebnis meist schon vorgezeichnet.

Wie können wir uns dagegen wehren?

Das geht für Firmen nur durch einen Umzug ins liberale Ausland. Das haben schon sehr viele Firmen gemacht, Steuern und Arbeitsplätze gehen dabei in Deutschland verloren. Macht ja nichts, findet der Staat, denn meist sind Naturheilkundeunternehmen kleinere, nicht "systemrelevante".

Wir Verbraucher können im Ausland kaufen. Dabei ist aber in mehrerlei Hinsicht Vorsicht geboten:

  1. bestellen Sie Ihre Ware im außereuropäischen Ausland, wird der Zoll Ihre Ware untersuchen. Die Einfuhr von in Deutschland arzneimittelpflichtigen Substanzen ohne Rezept ist bei Strafe verboten. Die Ware wird vom Staat gestohlen ("konfisziert").
  2. bestellen Sie im innereuropäischen Ausland, sind Zollkontrollen wahrscheinlich nicht zu befürchten. Aber Produkte, die sogar denselben Namen tragen, müssen nicht immer mit den in Deutschland erhältlichen identisch sein. Denn ein Gutes hat das deutsche Arzneimittelrecht: was drauf steht ist auch drin.