Gesundheitsminister Spahn lässt Verbot von Heilpraktikern prüfen

7.11.19

Mit fadenscheinigen Gründen wird wieder einmal gegen Heilpraktiker intrigiert. Bei 141.000 Patientenkontakten gibt es aber so gut wie keine Probleme. Hier zeigt sich einmal mehr die Lobbyarbeit der Schulmedizin.

Zum ersten Mal hat Adolf Hitler versucht, die Heilpraktiker abzuschaffen auf Druck der Ärzteschaft. Aber selbst der Diktator hat sich nicht getraut, das umzusetzen. Es wurde nur die Ausbildung verboten. Gerichte haben dieses Ausbildungsverbot in der BRD wieder aufgehoben. Nur in der DDR blieb es bis zum Mauerfall erhalten.

Lesen Sie hier, was der Heilpraktiker-Berufs-Bund zur Initiative von Herrn Spahn sagt und zu einem verleumderischen Bericht der ARD-Sendung Panarama:

 

Panorama

Wir Heilpraktiker sind derartige Berichte ja schon lange gewohnt. Immer wieder versuchen einige uns nicht wohlgesonnene Persönlichkeiten und Organisationen mit Einzelfällen und Falschaussagen unsere erfolgreiche Arbeit in Verruf zu bringen. Dies schon so lange, wie es uns mit der gesetzlichen Berufsbezeichnung Heilpraktiker gibt und schon lange vorher bereits gegenüber unseren Vorfahren.

Diesmal hat man es wieder auf die Spitze getrieben. Mit dieser ARD-Sendung haben sich die Verantwortlichen keinen Gefallen getan und dem Journalismus ganz sicher keine Ehre erwiesen.

Ob es sinnvolle und machbare sowie zeitlich durchführbare Rechtsmöglichkeiten gibt, wird zur Zeit noch geprüft.

Amtsmißbrauch - Amtswillkür

Ungeheuerlich ist diesmal allerdings, daß sich im Rahmen dieser ARD-Sendung der Amtsleiter des Gesundheitsamtes Berlin-Reinickendorf, Patrick Larscheid, in den Dienst von derartig unseriösen Angriffen stellt, indem er sich mit Falschaussagen über unsere Tätigkeit hervortut und sich auch noch anmaßt dahingehend zu äußern, daß der Berufsstand am besten abgeschafft wird.

Ein solches Vorgehen findet keine Entschuldigung und kann nicht geduldet werden. Dies erfordert ein umfassendes Vorgehen. Zusammen mit anderen Verbänden, die an der Schaffung eines Netzwerkes für Heilpraktiker wirken, erfolgt das Vorgehen gegen diesen Herrn.

Ein erster Schritt ist getan durch eine erste gemeinsame Stellungnahme. Wir fügen diese fordernde und und aufklärende Stellungnahme des Netzwerkes als PDF-Datei bei.

Sie finden einen Bericht mit der kompletten Stellungnahme auch auf unserer Internetstartseite. Oder hier schon als Link. Hier klicken!

Bei Twitter und Facebook haben wir veröffentlicht und Stellung genommen. Teilen Sie unsere Beiträge, wenn Sie auch bei Twitter und/oder Facebook sind.

Rechtsgutachten BMG zum Heilpraktikerrecht

Vorbemerkung:

Wir sehen dieser Entwicklung natürlich mit großer Sorge entgegen. Wir haben seit jeher vor derartigen Entwicklungen gewarnt und immer wieder das berufspolitische Vorgehen in zahlreichen Fällen auf Heilpraktikerseite kritisiert und davor gewarnt. Leider müssen wir uns bestätigt sehen. An den Entwicklungen sind manche Verbandsverreter nicht ganz unschuldig. Wir hoffen jedoch, daß sich in der jetzigen Situation mit dem sich gründenden "Netzwerk deutscher Heilpraktikerverbände" eine solide Strategie für den Erhalt des Berufes in seiner traditionellen Form entwickelt, um mit einer Stimme zu wirken.

Zur Sachlage:

Das Bundesministerium hat ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, welches mögliche Veränderungen des Heilpraktikerrechts, d.h. bei dem Berufsstand der Heilpraktiker, prüfen und beurteilen soll.

"Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle ein", so das Bundesgesundheitsministerium in der Ausschreibung.

Das Ministerium habe jedoch wahrgenommen, so heißt es, daß trotz der erst jüngst ergriffenen Maßnahmen, wie die verbindlichen Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung, der Berufsstand „im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum“ steht. Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sähe daher vor, das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit“ zu überprüfen.

Der Ausschreibung zufolge ist die Rechtslage komplex, zumal auch der Begriff der Heilkunde, der im Heilpraktikergesetz definiert wird, schwierig abzugrenzen sei. Das Rechtsgutachten soll nun Klarheit bringen, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Fall einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.

Konkret soll u.a. z.B. geklärt werden,

  • ob der Heilpraktikerberuf beispielsweise als „Heilberuf“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz geregelt werden könnte,
  • ob sich eine einheitliche Heilpraktikerausbildung an der Ausbildung von Ärzten orientieren soll und
  • ob Heilpraktiker*innen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung weiterer Krankheiten ausgeschlossen werden können.

Auch die Abschaffung des Heilpraktikerberufs soll als Option beleuchtet werden, wobei dies in Bezug auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich problematisch sein dürfte.
Im Fokus steht auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis, deren juristische Besonderheit (basiert auf höchstrichterlicher Rechtsprechung) ebenfalls bewertet werden soll.

Die Ausschreibung für die Rechtsgutachten und die Leistungsbeschreibung für die Beauftragung des Rechtsgutachtens können Sie selbst komplett nachlesen. Sie finden dort die Eckpunkte aufgelistet, welche Themenbereiche berücksichtigt werden sollen.

Link was begutachtet werden soll

Link Ausschreibung

Unsere Meinung:

Wir halten das Gutachten für reine Geldverschwendung von Steuergeldern. Das ein solches Gutachten nicht für kleine Geld zu erhalten ist, dürfte Jedem klar sein.

Es bedarf keiner Prüfung, keiner neuen Reglementierung von Heilpraktikergesetz und Heilpraktikerrecht.

Das Heilpraktikergesetz mit seiner Durchführungsverordnung hat sich bewährt. Zusammen mit den zahlreichen für die Heilpraktikertätigkeit geltenden Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteilen ist es gut und ausreichend. Mit diesem rechtlichen Gesamtpaket hat der Gesetzgeber eine hervorragende Grundlage für unser Tätigkeitsgebiet einerseits, für seine Überwachung und andererseits für den Bürger, gerade auch im Sinne des Verbraucherschutzes, geschaffen.

Diese gesetzlichen Voraussetzungen stellen also sicher, daß der Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit, sprich für die Patienten, darstellt und vom einzelnen Patienten Gefahren ferngehalten werden. Der Begriff „Gefahr für die Volksgesundheit“ in seiner differenzierten Auslegung für den einzelnen Patienten ist allumfassend und bietet die größtmögliche Sicherheit.

Daran ändern auch selten auftretende bedauerliche Einzelfälle von Rechtsverstößen oder Fehlbehandlungen nichts.

Der Heilpraktiker ist kein zweiter Schulmediziner, kein „Halbmediziner zweiter Klasse“. Das Heilpraktiker-Gesetz garantiert, daß die freie Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen mit seinen individuellen Diagnose- und Therapieformen erhalten bleibt und der einzelne Heilpraktiker seine und die einzelne Heilpraktikerin ihre individuellen Begabungen frei entfalten kann.

Gerade diese besondere Regelung macht den Erfolg der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker aus. Daran zu rütteln, ginge nur zu Lasten der Patienten.

Wir sollen und wollen weder Ärzte sein noch Ärzte ersetzen. Wir Heilpraktiker haben unseren eigenständigen, aus der Tradition gewachsenen Wirkungsbereich zum Wohle der sich uns anvertrauenden Menschen mit all ihren Sorgen, Nöten, Krankheiten und dem Wunsch nach naturgemäßer Vorsorge. Diese Aufgabe erfüllen wir in hoher Verantwortung, jedes Risiko für den Patienten meidend, individuell entsprechend den uns zur Verfügung stehenden breit gefächerten Möglichkeiten.