Eigenblutbehandlung soll Heilpraktikern verboten werden

2.10.18
Die Kampangen der Schulmedizin gegen die Naturheilkunde weiten sich aus.

Mit mehreren, teils abstrusen, Begründungen soll Heilpraktikern die Eigenblutbehandlung verboten werden. Das ist Teil der umfassenden Kampagne der Schulmedizin gegen die Naturheilkunde und Heilpraktiker im besonderen.

Diese Kampange ist nicht neu. Schon im "Dritten Reich" hat man das versucht. Doch selbst die Nazis haben sich damals nicht getraut, die populären Heilpraktiker zu verbieten. Man verbot nur die Schulung. Der Bestand war also geschützt. Diese Vorschrift wurde nach dem Krieg jedoch vor Gericht gekippt. Seither dürfen in der BRD wieder Heilpraktiker ausgebildet werden. In der DDR war die Ausbildung allerdings weiter verboten.

Nun nennt man zwei Begründungen: die Herstellung von Arzneimitteln ist Heilpraktikern verboten, deshalb sei es auch ein Teil der Eigenblutbehandlungen. Und generell sei das nach dem Transfusionsgesetz Heilpraktikern ohnehin verboten. Diese Begründung ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Bei einer Eigenblutbehandlung geht es ja nicht darum, das eigene Blut jemand anderes zu übertragen (Transfusion), sondern es dem eigenen Körper wieder zurückzugeben.

Heilpraktiker sollten sich an Ihren Berufsverband wenden und dort Rat einholen.