Lexikon






Rauschgifte

Legale, vom Arz verordnete Psychopharmaka oder illegale Drogen, die eine starke Veränderung des Bewußtseinszustandes evtl. mit Halluzinationen bewirken. Es treten sowohl Erregungs- und Lähmungserscheinungen des ZNS auf, so daß es zu einer Verschiebung des inneren Gleichgewichtes kommt, die Depression oder Euphorie bewirken kann. Bei häufigem Gebrauch kommt es zu adaptiven Veränderungen des Nervensystems, die den Dauergebrauch zum Bedürfnis (Abhängigkeit!) machen. Häufig werden Rauschgifte auch von seelisch gestörten Menschen zur Flucht aus dem Alltag benutzt. Der Dauergebrauch führt in der Regel zu körperlichem Zerfall, der mit sozialem Verfall einhergeht.
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