Lexikon






Irisdiagnose

Von der Schulmedizin abgelehnter Teil der Augendiagnose. 1881 von dem ungarischen Techniker und späteren Arzt Ignaz von Peczely und dem schwedischen Pastor Liljequist unabhängig voneinander entdeckte Möglichkeit, aus dem Aussehen der Iris Rückschlüsse auf die Konstitution, abgelaufene und bestehende Erkrankungen zu ziehen. Dazu wird die Iris in verschiedene Abschnitte und Reflexzonen eingeteilt (Iristopografie).

Wenngleich manche Veränderungen mit dem bloßen Auge sichtbar sind, ist zur Augendiagnose eine Vergrößerung und Beleuchtung der Iris nötig. Deshalb verwendet man Lupe mit Taschenlampe, Irismikroskop oder Spaltlampe.

Wichtigste Aufgabe der Irisdiagnose ist die Feststellung der Konstitution. Nach Deck unterscheiden wir zwischen blauen (lymphatischer Typ) und braunen (hämatogener Typ) Iriden mit verschiedenen Untertypen. Darauf baut sich immer eine Konstitutionstherapie auf. Außerdem unterscheidet man die Iris nach der Güteklasse von 1 (ideal) bis 6 (sehr schlecht, weil konstitutionell schwer belastet).

Die Irisdiagnose hat einen festen Platz bei der Untersuchung durch den Heilpraktiker.

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