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Heilpraktiker

Nach dem Heilpraktikergesetz zugelassener Behandler mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie der Arzt. Anfang 1984 gab es etwa 7.800 zugelassene Heilpraktiker, von denen über 5.000 in eigener Praxis tätig waren. Inzwischen sind es 20.000, davon 60% Frauen. Obwohl der Beruf von vielen Seiten Anfeindungen ausgesetzt ist, nimmt die Zahl der Patienten bei Heilpraktikern laufend zu. So sollen 1983 etwa 12 Millionen Menschen einen Heilpraktiker in Anspruch genommen haben. Diese große Zahl spiegelt deutlich das Bedürfnis der Patienten nach einer naturheilkundlichen Behandlung wider, das beim Arzt häufig nicht befriedigt werden kann, weil die Ausbildung in Naturheilkunde kein Teil der ärztlichen Ausbildung ist.

Die Kritik der Ärzteschaft richtet sich gegen die ihrer Meinung nach nicht ausreichende Ausbildung der Heilpraktiker. Auch ohne Ausbildung kann man sich zur Heilpraktiker-Überprüfung anmelden. Ansonsten lernt man den Beruf in Fernkursen oder Lehrgängen, denn eine universitäre Ausbildung in Naturheilkunde gibt es in Deutschland nicht, was von den Ärzten immer gern verwschwiegen wird.

Auch "Ärzte für Naturheilkunde" haben ihre Kenntnisse nur aus Lehrgängen. So sind die erforderlichen Kurse für die Akupunktur so minimal, daß man davon nicht viel Kenntnis erwarten darf. Weil aber Ärzte ihren Beruf an einer Universität studiert haben, machen sie die angeblich "mangelnde Ausbildung" der Heilpraktiker zum Thema. Dabei ist die mangelhafte Ausbildung der Ärzte, vor allem der mangelnde Praxisbezug schon lange ein Thema.

Einen echten Wettbewerb im Gesundheitsbetrieb gibt es nicht, da die gesetzlichen Krankenkassen nur für Vertragsärzte bezahlen, nicht aber für Heilpraktiker, die meist wesentlich kostengünstiger wirksame Hilfe bieten. Heilpraktiker müssen sich aber dem Wettbewerb stellen. Der Wettbewerb zwischen Arzt ("kostenlos", der aber gern für naturheilkundliche Behandlung, die er nicht studiert hat, oft ein erhebliches Zusatzhonorar fordert) und Heilpraktiker (dafür muß zusätzlich zu den hohen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse für die ärztliche Versorung bezahlt werden) sorgt so dafür, daß bei den Heilpraktikern nur die guten übrigbleiben. Bei den Ärzten findet eine solche Selektion nicht statt, da sie über die gesetzliche Zwangsversicherung alimentiert werden. Allerdings gibt es auch (relativ wenige) Ärzte, die keine Kassenzulassung haben wollen und sich so auch im Wettbewerb behaupten müssen.

Da die Ärzte- und Pharmalobbys sehr stark sind, werden die Rechte der Heilpraktiker zunehmend eingeschränkt und damit auch die freie Wahl des Behandlers für den Patienten.


Literatur

Schicke, Harald: Die Praxiseröffnung - Wege zu einer erfolgreichen Heilpraktiker-Praxis, ISBN 3-89240-123-3

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