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Berufsordnung

Die Berufsordnung der deutschen Heilpraktiker wurde aufgrund des § 14 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.2.1939 erlassen. Sie trat Ende Dezember 1941 in Kraft.

Da sie dem Führerprinzip entsprach, wurde sie 1954 von der Deutschen Heilpraktikerschaft neu erarbeitet. Mit der Berufsordnung wird versucht, ein dem ärztlichen Standesrecht vergleichbares Recht zu etablieren, obwohl es keinen Heilpraktikerstand gibt.

Deshalb gilt die sogenannte Berufsordnung nur für Mitglieder der Heilpraktikerverbände, die diese Berufsordnung akzeptiert haben.

Inzwischen sind auf Grundlage liberalerer Gerichtsentscheidungen die Zwangsformulierungen in "Soll"-Formulierungen umgewandelt worden, die weiterhin auch nur für Mitglieder gelten.

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